Umpfarrung

Umpfarrung

Bei einem Umzug ändert sich automatisch auch die Gemeindezugehörigkeit zu der Kirchengemeinde, zu der der neue Wohnort gehört.

Wer trotzdem gerne seiner alten Kirchgengemeinde zugehörig bleiben möchte kann dies beantragen.

Genauso ist es mit Personen die einer anderen Kirchengemeinde zugehören und umgepfarrt (z.B.  nach Gesees) werden möchten, auch sie können dies beantragen.

Antrag auf Umpfarrung